Wie es aussieht wird am Wochenende die Mehrwertsteuer Senkung für Logis- oder Übernachtungsleistungen auf 7% beschlossen. Für den Hotelier hat das zur Folge, auf den Rechnungen unterschiedliche Mwst. Sätze ausweisen zu müssen. Das Frühstück kann nicht mehr Bestandteil der Übernachtungsleistung sein und muss mit 19% separat auf der Rechnung ausgewiesen werden. Um nicht bei jeder…