Seit Anfang diesen Jahres ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass dem Kunden zu jedem Buchungs- oder Zahlvorgang ein Beleg ausgehändigt werden muss. Nun stellst Du Dir sicher die Frage, auf was Du zu achten hast? Wir klären Dich gerne auf!
Kein Kunde ohne Beleg
Seither galt: ,,Keine Buchung ohne Beleg!’’, doch nun darf es keinen Kunden mehr ohne einen Beleg geben. Der Kunde muss den Bon entgegen nehmen und dann selbst entscheiden was mit dem Bon passieren soll.
Deutschland ist bisweilen ein Nachrücker, wenn es um die gesetzliche Belegausgabeflicht geht. In Österreich und Italien gilt die Pflicht schon etwas länger.
Eins ist klar: Jeder noch so kleine Betrieb muss über einen Bondrucker verfügen. Unsere PosBill-Kassensoftware, sowie die webbasierte PosBill-PHOENIX-Kassensoftware, ist mit allen Bondruckern kompatibel und garantiert eine Anbindung der technischen Sicherheitseinrichtung. Zudem verfügt sie über umfangreiche Features und erleichtert Dir den Arbeitsalltag mit einer spielend leichten Bedienung. Unsere Kunden profitieren von der individuellen Einrichtung der Software und den vielen anderen optionalen Anbindungsmöglichkeiten. Demzufolge bist Du mit unserer Kassensoftware bestens für 2020 ausgestattet.
Wie hat der Beleg auszusehen?
Der Inhalt des Bons muss sachlich und rechnerisch richtig sein. Jedes elektronische Kassensystem mit TSE-Ausstattung, müsste die gesetzlichen Vorgaben des Beleges einhalten.
Pflichtinhalte sind folgende:
- Angabe des vollständigen Namens inklusive Rechtsform, sowie vollständige Anschrift des leistenden Unternehmens
- Datum der Belegausstellung mit Zeitpunkt des Vorgangsbeginns und der Vorgangbeedingung, dabei sollte die Sommer- und Winterzeit beachtet werden
- Art, Umfang und Menge der gelieferten Gegenstände oder der sonstigen Leistungen
- Abbildung der Transaktionsnummer
- Zahlbetrag und die darin beinhaltete Mehrwertsteuer in Prozent und in Euro ausgewiesen, sowie ein Vermerk bei einer möglichen Steuerbefreiung
- Seriennummer des elektronischen Kassensystems oder der TSE-Einheit
Verschärfte Kontrollen durch das Finanzamt
Das Finanzamt möchte die einzelnen Geschäftsvorfälle lückenlos nachvollziehen können. Außerdem muss eine Nachweisbarkeit bestehen. Die Bonpflicht ist eindeutig festgelegt und darf nicht missachtet werden. Eine Aufschiebung ist nicht möglich. Jedes noch so kleine Unternehmen hat sich an die Bedingungen zu halten und kann bei Nichteinhaltung mit einem Bußgeld in Höhe eines bis zu fünfstelligen Betrages rechnen. Die Finanzbehörde führt kontinuierlich unangekündigte Kontrollen durch.
Erstklassige Lösung für 2020
Wir bieten in unserem Shop einen Drucker an, der nicht nur die Belegausgabepficht abdeckt, sondern auch gleichzeitig eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) in sich trägt, welche alle Kassendaten speichert und verschlüsselt. Zudem kann zusätzlich ein anderer Drucker und dazu eine seperate TSE von der bdr bezogen werden. Folglich werden damit beide gesetzlichen Anforderungen für 2020 abgedeckt.
Wie sich erkennen lässt, ist an dem neuen Gesetz nichts mehr zu ändern. Es muss eingehalten werden und lässt sich nicht mehr aufschieben. Du solltest Dich schnellstmöglich nach einer passenden Lösung umsehen und Deine Kunden hinsichtlich der Belegausgabepflicht informieren, denn die Frage, ob der Kunde den Beleg haben möchte, hat sich mit dem Jahr 2020 erübrigt.