Seit dem 01.01.2020 gilt, dass jedem Kunden ein Kassenbon ausgehändigt werden muss. Die Regelung gehört zu dem ,,Gesetz zum Schutz vor Manipulation an digitalen Grundaufzeichnungen” dazu. Das Gesetz wurde 2016 verabschiedet und soll der Steuerhinterziehung entgegen wirken. Vor allem bei den Bäckereien sorgt die Belegausgabepflicht für Unverständnis und Empörung.
Auch das Handelsblatt hat zu diesem Thema mit seinem Kommentar ,,Der Handel hätte sich besser auf die Bonpflicht vorbereiten können” Stellung genommen. Im Folgenden werden daraus einige Punkte aufgegriffen.
Bonpflicht trifft auf Unmut
Leidtragende wehren sich mit Hetze gegen den Staat. Kunden werden dazu aufgefordert, die ausgehändigten Bons zu sammeln und damit die Briefkästen der Finanzämter zu befüllen. Selbst in den sozialen Netzwerken ist die Hetzjagd gegen die Behörden groß.
Die Belegausgabepflicht sorgt für eine Menge Unmut. Alle bemitleiden die armen Bäckereien, welche, für manchmal nur ein Brötchen, einen Bon ausstellen müssen. Dabei ist das neue Gesetz schon lange kein Geheimnis mehr. Seit bereits mehr als drei Jahren, weiß der Handel von der Bonpflicht. Doch beschwert wird sich erst jetzt, nachdem diese endgültig eingetreten ist. Dementsprechend müssen nun schnell Lösungen gefunden werden.
PosBill hat die Lösung
PosBill bietet vor allem kleinen und mittelständigen Unternehmen komplette Lösungen rund um den Point of Sale an. Unser Ziel ist es, allen gesetzlichen Veränderungen nachzukommen und erstklassige Lösungen bereitzustellen, die zudem eine schnelle und einfache Umrüstung garantieren.
Dazu gehört eine Windows- und eine Androidbasierte Kassensoftware, die den Anforderungen der Zeit entspricht und verschiedene Thermodruck-Anbindungsmöglichkeiten garantiert, welche die Bonpflicht abdecken.
Insbesondere bei Bäckereien und Konditoreien glänzt unsere Kassensoftware mit immenser Funktionalität und einer Vielzahl an ausgefallenen Features.
Kein Entkommen

Laut Handelsblatt entgehen dem Staat jährlich mehrere Millionen Euro aufgrund von Hochstaplern aus dem Handel, dem Handwerk und der Gastronomie. Sie führen, im Gegensatz zu den ehrlichen Unternehmen, unfairerweise zu wenig Umsatzsteuer an den Staat ab. Mit der Belegausgabepflicht sollen diese betrügerischen Aktivitäten eingeschränkt werden. Die Behörden wollen schlicht und einfach, dass der Belegdrucker, welcher so oder so in Gebrauch ist, konstant zum Einsatz kommt. Dieser entscheidende Schritt musste von den Behörden vorgenommen werden, da bisherige Vorkehrungen keine Wirkung gezeigt haben.
Dessen ungeachtet haben besonders die Bäckereien darauf gehofft, dass es für sie eine Ausnahmeregelung geben wird, welche aber nur in schwer nachweisbaren Härtefällen zu erreichen ist. Die Händler waren lieber 3 Jahre lang untätig, anstatt eine geeignete und kostensparende Lösung für die gesetzliche Änderung zu finden. Nun überspielen sie ihre bisherige Gleichgültigkeit mit Wut und Beschimpfungen, die sie gegen den Staat richten.
Auch wenn noch viele geteilter Meinung sind, oder versuchen der Bonpflicht zu entgehen, ist die Belegausgabepflicht erst der Auftakt zum ,,Schutz vor Manipulation an digitalen Grundaufzeichnungen”. Ab September ist es gesetzlich vorgeschrieben, jedes elektronische Kassensystem mit einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) auszustatten. Mit dieser Vorkehrung ist eine Manipulation der Kasse nahezu ausgeschlossen.
All-in-One-Lösung

Wer auf der sicheren Seite sein möchte, findet hier die Antwort: Eine originelle Plug-and-Play-Drucker-Lösung mit integrierter TSE, die allen Vorgaben des Bundesamtes für Sicherheit entspricht und dem Kunden eine einfache Verknüpfung von Kasse und TSE ermöglicht. Der Drucker deckt nicht nur die Belegausgabepflicht ab, sondern auch die Pflicht der technischen Sicherheitseinrichtung. Die TSE ist direkt als physischer Baustein in dem Zentrum des Bondruckers verbaut. Als Alternative kann auch ein anderer Belegdrucker erworben werden und dazu eine seperate TSE der bdr.
(Auszüge aus dem Handelsblatt-Beitrag sind kursiv im Text hinterlegt.)