Laut vorliegenden Informationen des DFKA e. V. bleibt die Nichtbeanstandsungsfrist zur Umsetzung des Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen zum 30.09.2020 bestehen.
Hierzu erhielten die zuständigen Verbände seitens des Bundesministreriums für Finanzen, von Herrn Herrn Dr. Rolf Bösinger, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen die Mitteilung, dass alle Mitglieder der Verbände und die Nutzer von Kassensystem zu informieren. Hierin wird ausdrücklich darauf hingewiesen, „dass die Notwendigkeit einer
Verlängerung der Nichtbeanstandungsregelung seitens des Bundesministeriums der Finanzen nicht gesehen wird“.
Somit tritt die zweite Stufe der KassenSichV in Verbindung mit der Anbindung einer Technischen Sicherheitseinrichtung TSE unverändert zum 30.09.2020 in Kraft.
Was bedeutet das nun für Nutzer einer Kassensoftware oder eines Kassensystems?
Des Bundesminiseriums für Finanzen äußert ganz klar, dass die technisch notwendige Anpassung oder Aufrüstung der relevanten Kassen umgehend durchzuführen sind und darauf zu achten ist, dass die rechtlichen Voraussetzungen unverzüglich erfüllt werden.
Was bedeutet dass für alle Nutzer der PosBill Kassen?
Erstmal keine Panik! 😉 Unsere Kassensoftware entspricht allen gesetzlichen Anforderungen und der KassenSichV. Außerdem haben wir die Anbindung der TSE bereits erfolgreich umgesetzt und bereits bei zig Kunden vorgenommen. Mit dem aktuellen Patch in unserem Downloadbereich auf www.posbill.com einfach updaten und die technische Sicherheitseinrichtung anschließen. Wir bieten euch zwei mögliche Varianten der TSE in unserem Shop unter www.myposshop.com: Epson TSE – im Drucker integrierte TSE oder aber die TSE der Bundesdruckerei, die einfach an Deine Kasse angeschlossen wird.
Die Anbindung der Technischen Sicherheitseinrichtung ist kinderleicht.
Vereinbare gerne Dein persönliches Beratungsgespräch unter www.termine.posbill.com