PRODUKT das führende Fachmagazin Österreichs für Produkteinführungen, Relaunches und Promotions für Handel und Gastronomie informiert seine Leser speziell zum Thema Registrierkassenpflicht.
Das Interview klärt die dringendsten Fragen und verschafft einen umfangreichen Überblick, was Unternehmer bei der aktuellen Gesetzeslage hinsichtlich der Registrierkassenpflicht beachten sollten.
PRODUKT: Was bedeutet aus Ihrer Sicht die Registierkassenpflicht für den Handel, die Gastronomie oder auch KMUs im Lebensmittelbereich?
PosBill: Die Registrierkassenpflicht wird grundlegende Änderungen mit sich bringen. Denn bisher galt diese Verpflichtung erst ab einem Jahresumsatz von 150.000 €. Mit Beschluss des Nationalrates vom 07.07.2015 unterstehen nun alle Geschäftstreibenden ab 01.01.2016 der Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht, sofern sie einen Jahresumsatz von 15.000 € erreichen. Genauer gesagt, sofern die Barumsätze des Betriebes 7.500 € überschreiten. Somit wird ein elektronisches Aufzeichnungssystem (Registrierkasse) ab kommenden Jahr für zahlreiche Unternehmen des Handels und der Gastronomie und auch KMU aus dem Lebensmittelbereich verpflichtend. Alle Unternehmen sollten sich daher zeitnah über die Anforderungen der neuen Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht informieren und sich für ein geeignetes elektronisches Aufzeichnungssystem entscheiden.
PRODUKT: Wie hoch ist der geschätzte Anteil der Unternehmen, die Neuanschaffungen tätigen werden müssen? Müssen hier vor allem kleinere Unternehmen aus Mangel an bisheriger Infrastruktur investieren oder sind große Unternehmen/Konzerne genauso gefordert?
PosBill: Erste Hochschätzungen gehen davon aus, dass 300.000 Betriebe von der neuen Registrierkassenpflicht betroffen sein werden. Allein 2016 werden geschätzt 25.000 Kleinstgastronomen und 35.000 Unternehmen des stationären Handels eine neue Registrierkasse anschaffen müssen. Die Umstellung ist abhängig davon, welche Kassensysteme bisher genutzt werden. Denn sofern die bisherigen Systeme nicht auf die geforderten technischen Sicherheitseinrichtungen zum Manipulationsschutz angepasst werden können, müssen Unternehmen Neuanschaffung tätigen. Hier sind Nutzer der PosBill Kassensoftware klar im Vorteil. Denn unsere Kunden können auf kostenfreie Updates der Kassensoftware zugreifen und somit immer den geforderten gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Außerdem bieten wir unseren Kunden ein Komplett-Paket zur Registrierkassensicherheits-verordnung an. Dies beinhaltet u. a. den Smartcardreader, die Beantragung der RKS Card und natürlich auch die Anbindung der Signaturerstellungseinheit an das Kassensystem.
PRODUKT: Welche Parameter müssen Software und Hardware erfüllen, um den gesetzlichen Pflichten ab 1.1.2016 bzw. 1.1.2017 gerecht zu werden?
PosBill: Zunächst gilt: Die Belegerteilungspflicht gilt für alle Unternehmen ab 01.01.2016. Jeder Betrieb muss seinen Käufern bei Barzahlung einen Beleg aushändigen. Der Kunde muss zum Zwecke der Kontrolle durch die Finanz den Beleg entgegen nehmen und solange aufbewahren, bis er die Geschäftsräume verlassen hat. Ab dem 01.01.2017 müssen dann alle Kassensysteme eine technische Sicherheitseinrichtung gegen Manipulation vorweisen können. Hierzu muss eine sog. zertifizierte RKS Card beantragt werden und ein Smartcardreader angeschafft werden. Bei Verwendung von elektronischen Kassen sollen folgende Daten auf den Belegen ausgewiesen werden: Kassenidentifikationsnummer, Datum und Uhrzeit der Belegausstellung, Betrag der Barzahlung nach Steuersätzen getrennt und der generierte maschinenlesbare Code (QR Code).
PRODUKT: Welche neuen Lösungen (Software und Hardware) bietet Ihr Unternehmen für:
– Handel
– Gastronomie
– Lebensmittelgewerbe
PosBill: Mit unserer PosBill Kassensoftware und unseren geschulten Mitarbeitern und unseren zertifizierten Partnern vor Ort bieten wir unseren Kunden ein PLUS an Sicherheit. Unsere Kassensoftware erfüllt die derzeitig aktuellen gesetzlichen Bestimmungen. Darüber hinaus bieten wir unseren Kunden Lösungen in Bezug auf die Umsetzung des Manipulationsschutzes und stehen beratend zur Seite, beispielweise bei der Beantragung der Registrierkassensicherheits – Card und natürlich auch bei der Umsetzung zur Anbindung der kompletten Sicherheitseinrichtung. Unsere Kassensoftware überzeugt mit zahlreichen Funktionen für jede einzelne Branche des Handels. Sei es unser Artíkelbaukasten für den Floristen für dessen Blumenkreationen, die Pfandberechnung für den Getränkehandel, der Mehrbedienermodus für Bäckereien oder die zahlreichen Rabatt- und Preisaktionen für den Beauty Bereich. Unsere Kunden profitieren von unserer jahrzehntelangen Erfahrungen und Entwicklungen. Sie erhalten MEHR als eine reine Rechensoftware. Neben der Abrechnung der Geschäftsvorfälle bietet unsere Kassensoftware darüber hinaus Möglichkeiten der Kundenbindung, der Neukundengewinnung, der Warenwirtschaft u. v. m. Und das alles absolut intuitiv und einfach in der Handhabung.
PRODUKT: Wann sollten Unternehmen investieren? Und bis zu welchem Zeitpunkt sollten Investitionen getätigt werden, um bis 1.1.2016 bzw 1.1.2017 eine zuverlässige Infrastruktur parat zu haben?
PosBill: Aufgrund der zu erwartenden Neuanschaffungen sollten Unternehmen frühzeitig investieren. Denn bei derzeit geschätzten 300.000 Kassensystemen wird es sicherlich zu Engpässen der Hardware kommen und natürlich auch zu zeitlichen Engpässen der Kassenhändler. Diese Engpässe wirken sich dann unter Umständen auch auf das Preisgefüge der Kassen generell aus. Daher raten wir Unternehmen Ihre Anschaffung so früh als möglich zu planen. Gemeinsam mit unseren Partnern vor Ort bieten wir unseren Kunden zusätzlich zu unseren umfangreichen Leistungen eine Wechselprämie bis Ende 2015 an. Darüber hinaus unterstützen wir unsere Kunden bei der Beantragung der Prämie von 200 € beim Betriebsfinanzamt nach Neuanschaffung oder Umrüstung ihres Kassensystems.
PRODUKT: Wie kann man sich den Manipulationsschutz vorstellen, wie er ab 2017 verpflichtend wird?
PosBill: Neben der Signaturerstellungseinheit wird auch der Verschlüsselungsalgorithmus AES 256 in Zusammenhang mit der Prüfung durch die Finanzverwaltung stehen. Dieser Verschlüsselungsalgorithmus ist im Kassensystem integriert. Wir sehen daher für den Unternehmer selbst keinen Handlungsbedarf; grundsätzlich ist aber zu überprüfen, ob der Kassenhersteller diesen Anforderungen entspricht. PosBill Kunden können daher sicher sein, dass nach aktuellen Bestimmung allen Anforderungen hinsichtlich der Verschlüsselung entsprochen wird. Wir bieten eben einfach ein PLUS an Sicherheit!
PRODUKT: Bringt die Registrierkassenpflicht für Unternehmer auch höhere laufende Kosten mit sich?
PosBill: Zu aller erst müssen die Unternehmen mit Anschaffungs- oder Umrüstkosten rechnen. Darüber hinaus werden zusätzlich laufende Kosten für die Registrierkassensicherheits-Card entstehen. Hier wird nach ersten Schätzungen ein Betrag von 10-30 € pro Jahr zum Tragen kommen (Zur Kostenschätzung wurde hierzu die eCard zugrunde gelegt.) Weitere Kosten sind abhängig vom gewünschten Leistungsumfang der Unternehmer in Bezug auf Ihre Kassenstationen. Diese sind allerdings nicht pauschal zu benennen, sondern je nach Hersteller unterschiedlich.
Für weitere Informationen oder Details erreichen Sie uns jederzeit auch gerne telefonisch unter +43 (0) 3132 21573 oder nehmen Sie direkt Kontakt mit einem unserer Partner vor Ort auf!