Ab Jänner / Januar 2016 hat die österreichische Bundesregierung eine landesweite Registrierkassenpflicht ab einem Jahresumsatz von 15.000€ beschlossen. Die Regierung verspricht sich von der Gesetzesänderung einerseits vor allem Steuerbetrug und Steuermanipulation massiv einzudämmen, andererseits von Mehrwertsteuereinnahmen in Höhe von 900 Millionen Euro zu profitieren.
Registrierkassenpflicht Österreich: Was wird sich ändern?
- Somit gilt die landesweite Registrierkassenpflicht für Unternehmer ab einem Jahresumsatz von 15.000€. Bislang galt diese Verpflichtung erst ab einem jährlichen Umsatz von 150.000€.
- Anbieter mobiler Dienste, wie beispielsweise Hausbesuche von Frisören, brauchen zwar keine Registrierkasse vor Ort, müssen aber unmittelbar nach Rückkehr den Umsatz in der Kassa festhalten.
- Auch werden große Vereinsfeste mit zusätzlich engagiertem Personal dann registierkassen-pflichtig.
Registrierkassenpflicht Österreich: Wie wird kontrolliert?
Als sicher gilt bislang, dass die von der Registrierkasse erfassten Rechnungsdetails über ein abgesichertes Verfahren an das Finanzamt geleitet werden. Unabhängig davon, welches Weiterleitungssystem während dieses Prozesses verwendet wird, werden viele Betriebe auf ein modernes, auf das jeweilige Verfahren angepasstes Kassasystem umrüsten müssen. Es ist davon auszugehen, dass die Kontrolle durch das Finanzamt mittels Insika-Meldung geschehen wird. Alle Transaktionsdetails werden mit einem Smartcard Schlüssel über eine abgesicherte Verbindung übermittelt. Auf jeder Rechnung soll dann ein eindeutiger Code hinterlegt werden, der es den Finanzämtern ermöglicht die Echtheit von Belegen und die Vollständigkeit aller Aufzeichnungen zu erkennen.
Das bedeutet, es soll voraussichtlich eine Signaturerstellungseinheit zur Signaturerstellung angeschlossen werden, die mit dem Verschlüsselungsalgorithmus AES 256 einen Signaturwert erstellen wird. Der im Nachgang aufbereitete maschinenlesbare Code (QR Code) wird dann voraussichtlich folgende Daten enthalten:
- Kassenidentifikatiosnnummer
- fortlaufende Nummern des Barumsatzes
- Datum und Uhrzeit der Belegausstellung
- Betrag der Barzahlung nach Steuersätzen getrennt
- … ff
Registrierkassenpflicht Österreich: Gibt es Förderungen?
Damit die durch die Gesetzesänderung entstandenen Unkosten nicht zu hoch werden, verspricht die Regierung staatliche Subventionen von bis zu 200€. Gerade kleine und mittelständige Unternehmen (KMU) können sich so eine Neuanschaffung der Kasse fördern lassen. Wie bereits erwähnt, ist die Gesetzesänderung für Januar 2016 geplant.
Registrierkassenpflicht Österreich: Was bedeutet das neue Gesetz konkret für PosBill Kassensoftware Nutzer?
Um Ihnen die größtmögliche Sicherheit zu geben, den aktuellen gesetzlichen Anforderungen (Bundesabgabenordnung BAO; österreichischen Kassenrichtlinie E131) und zu entsprechen, bieten wir bereits seit dem 01.01.2015 unsere Softwarenutzungsvereinbarung an. Diese beinhaltet unter anderem die Nutzung der kostenfreien Updates. Wir gehen davon aus, dass sich die gesetzlichen Anforderungen in den kommenden Monaten noch ändern oder anpassen werden und schützen somit unsere Kunden vor enormen Updatekosten.
Sollten Sie sich unsicher sein, ob Ihre Programmversion gesetzeskonform ist, rufen Sie uns bitte an. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Rufen Sie uns auch gerne an, um weitere Informationen zu den technischen Anforderungen an bestehende Kassensysteme zu erfahren.
Sie erreichen uns unter +43 (0) 3132 21573 Wir freuen uns auf Ihren Anruf.