Wichtige Information für alle Registrierkassen-Nutzer: Verschärfung der Aufbewahrungspflichten und Zugriffsmöglichkeiten bzgl. der Aufzeichnung von Bargeschäften durch Registrierkassen Neue gesetzliche Vorgaben lt. Bundesfinanzministerium vom 26.11.2010 (Link) für alle Kassenarbeitsplätze: Laut § 147, Abs. 2 der Abgabeverordnung (Link) müssen alle Unterlagen, die mittels einer Kasse erstellt werden, für die Dauer von zehn Jahren jederzeit verfügbar und unverzüglich…