Kassenpflicht ab 2027? Was Du jetzt wissen solltest
Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums: Noch ist nichts beschlossen
Deutschland könnte ab 2027 einen weiteren Schritt in Richtung digitaler und manipulationssicherer Kassenführung gehen. Nach aktuellen Berichten sieht ein Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums (BMF) vor, dass Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 100.000 Euro künftig zum Einsatz eines elektronischen Kassensystems verpflichtet werden könnten.
Wichtig: Dabei handelt es sich derzeit ausschließlich um einen Entwurf. Die Regelungen sind noch nicht verabschiedet und können sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch verändern oder sogar vollständig entfallen.
Wie ist die aktuelle Rechtslage?
Es gibt bislang keine allgemeine Kassenpflicht
Nach aktueller Gesetzeslage darfst Du grundsätzlich weiterhin eine offene Ladenkasse verwenden. Das bestätigt auch das Bundesfinanzministerium. Allerdings gelten dabei umfangreiche Anforderungen an die ordnungsgemäße Kassenführung.
Wenn Du bereits ein elektronisches Kassensystem einsetzt, musst Du die Vorgaben der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) erfüllen. Dazu gehören unter anderem:
- Einsatz einer zertifizierten Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE)
- DSFinV-K-konforme Datenbereitstellung
- Einhaltung der Belegausgabepflicht
- Meldepflicht elektronischer Kassensysteme
- Unveränderbare Aufzeichnung aller Geschäftsvorfälle
Wer wäre von der geplanten Kassenpflicht betroffen?
Unternehmen mit mehr als 100.000 Euro Jahresumsatz
Nach dem derzeit bekannten Entwurfsstand müsstest Du oberhalb dieser Umsatzgrenze ein manipulationssicheres elektronisches Kassensystem einsetzen.
Besonders betroffen wären:
- Einzelhandel
- Gastronomie
- Dienstleistungsunternehmen mit Barumsätzen
- Betriebe, die bislang mit einer offenen Ladenkasse arbeiten
Wenn Du bereits eine moderne Kassenlösung mit zertifizierter TSE nutzt, wärst Du voraussichtlich gut aufgestellt.
Änderungen bei der Belegausgabepflicht geplant
Der Entwurf sieht außerdem vor, die Belegausgabepflicht bei Beträgen unter 30 Euro zu lockern. Langfristig könnten digitale Belege, beispielsweise per QR-Code, Papierbons ersetzen.
Auch hier gilt: Noch ist nichts beschlossen
Unabhängig davon müsste weiterhin jeder Umsatz vollständig und manipulationssicher im Kassensystem aufgezeichnet werden.
Warum sich eine frühzeitige Vorbereitung lohnt
Die Entwicklung der vergangenen Jahre zeigt eine klare Richtung: Die Anforderungen an die Kassenführung werden kontinuierlich weiterentwickelt.
Bereits seit 2020 gelten die Vorgaben der Kassensicherungsverordnung. Seit 2025 besteht zusätzlich die Meldepflicht für elektronische Kassensysteme.
Wenn Du bereits heute auf eine moderne Kassensoftware setzt, bist Du unabhängig von möglichen Gesetzesänderungen bestens vorbereitet.

Quellen
- Bundesministerium der Finanzen (BMF): FAQ zum Kassengesetz und zur Belegausgabepflicht
- Bundesministerium der Finanzen: § 146 AO – Ordnungsvorschriften für die Buchführung und Aufzeichnungen
- Bundesministerium der Finanzen: Informationen zur Kassen-Nachschau
- Berichte zum Referentenentwurf des Jahressteuergesetzes 2026
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Fazit
Eine allgemeine Kassenpflicht ab 2027 ist derzeit noch nicht beschlossen. Der aktuelle Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums zeigt jedoch, dass die Digitalisierung der Kassenführung weiter voranschreiten könnte.
Wenn Du Deine Kassenlösung bereits heute überprüfst und auf ein modernes System setzt, bist Du unabhängig vom Ausgang des Gesetzgebungsverfahrens bestens vorbereitet. Mit PosBill und Phoenix smartPOS verfügst Du schon heute über leistungsfähige und zukunftssichere Lösungen.